Vereinbarung Wintertraining
Vereinbarungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zum Wintertraining mit der Tennisschule TMS und den Trainer*innen.Die Anmeldung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb bezieht sich auf das Training von Oktober bis Mai (Wintertraining). Die Vereinbarung mit der Tennisschule kommt durch die mündliche oder schriftliche Anmeldung durch die Erziehungsberechtigte(n) zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule bzw. die Trainer*innen bestätigt werden. Die Tennisschule und die Trainer*innen sind in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Beim Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung sind diese Ausführungen verbindlich. Die Tennisschule und die Trainer*innen bemühen sich bei der zeitlichen Planung des Trainings den Wünschen der Teilnehmer*innen gerecht zu.
Training
Die Tennisschule und die Trainer*innen bieten Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an. Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von 3-10 Teilnehmer*innen gestaltet. Jede*r Teilnehmer*in wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jederzeit durch die Trainer*innen der Tennisschule vorgenommen werden. Aus didaktischen Gründen können die Gruppenstärken in folgenden Bereichen bis zu 25 Teilnehmer groß sein: Bewegungslandschaft (2,5-6 Jahre); Kindergartentennis; Schultennis.
Zeitraum
In folgenden Zeiträumen findet in der Regel, außer nach vorheriger Information durch die Trainer*innen, kein Training statt: Gesetzliche Feiertage in Württemberg, sowie in den Weihnachtsferien, Osterferien, Herbstferien und Weihnachtsferien. Die Vereinbarung gilt jeweils für die Wintersaison jeweils vom 01. Oktober bis 30. April des folgenden Jahres.
Die Trainingsanzahl im Wintertraining beträgt bei wöchentlichem Training 24 Trainingstage. Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 60 Minuten. Die Preise für das Training sind von der Qualifikation der Trainer*innen und den individuellen Vereinsbarungen mit den Trainer*innen abhängig (siehe Preisliste oben). Der monatliche Preis beinhaltet Trainerhonorar und Nutzung des Trainingsmaterials zuzüglich Platzmiete und Lichtgeld. Zum jeweils 10. des Monats sind die Monatsbeiträge für das Gruppentraining fällig. Die Beitragszahlung erfolgt entweder per Rechnungsstellung und Abbuchung an/durch den Verein oder durch monatliche Barzahlung. Die Trainer*innen rechnen eigenständig mit den Teilnehmer*innen ab (außer in Vertretungsstunden).
Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. Teilnehmer*innen, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Ausfall von Trainer*innen.
Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichts- pflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers*in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Kündigung/Beitragszahlung
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung sind die kompletten Beiträge für die Wintersaison fällig. Bis zum Ende der Sommerferien (letzter Ferientag in Baden-Württemberg) ist vor der Wintersaison noch eine Rücknahme der Anmeldung möglich. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Wintersaison. Der Trainingsvereinbarung kann jeweils nur zum Ende der Wintersaison widersprochen werden.
Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer*innen übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Trainer*innen übernehmen keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden dem Trainer durch den Geschädigten mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.
Datenschutz
Die persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainingsvereinbarung sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden persönliche Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.
TMS – die mobile Tennisschule
Frercks Hartwig
13.6.2017
Zum Ausdrucken: Vereinbarungen Winter